Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Kreislaufanforderungen an
das Fahrzeugdesign und über die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen, zur Änderung der
Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 sowie zur Aufhebung der Richtlinien
2000/53/EG und 2005/64/EG wurde am 23.02.2026 nach intensiven Verhandlungen im Trilog-
Verfahren durch die Europäische Kommission als informelle politische Einigung (Provisional
Agreement) veröffentlicht.
Die Bestätigung durch das europäische Parlament und den Rat, gilt als Formsache.
Damit wird der europäische Rechtsrahmen grundlegend mit erheblichen Auswirkungen auf Hersteller,
Verwerter, Werkstätten und Handel neu aufgestellt.
In intensiven Gesprächen auf nationaler und europäischer Ebene ist es gelungen, zentrale
Forderungen des ZDK in den Verordnungstext einzubringen. Dazu zählen insbesondere:
- Ein klarer und verbindlicher Altfahrzeugbegriff mit rechtssicheren Kriterien zur Abgrenzung
zwischen Gebrauchtfahrzeug und Abfall - Eine verpflichtende technische Bewertung zur Einstufung des Fahrzeugstatus
- Die konsequente Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Sinne des
Verursacherprinzips - Stärkere Maßnahmen gegen illegale Exporte und Missbrauch, inklusive digitaler
Nachverfolgbarkeit - Vorgaben zur Kreislauffähigkeit, Recyclingquoten und Design-for-Removal (Codierung
von gebrauchten Ersatzteilen), die Reparatur und Wiederverwendung stärken
Diese Punkte sind wichtige Meilensteine für mehr Rechtssicherheit, für fairen Wettbewerb und für die
Stärkung der Kreislaufwirtschaft im Automobilsektor.
Gleichzeitig ist klar: Die eigentliche Weichenstellung erfolgt jetzt auf nationaler Ebene.
Die konkrete Ausgestaltung der technischen Bewertung, die Einbindung qualifizierter Kfz-Betriebe und
der Erhalt bewährter Anerkennungsstrukturen durch Kfz-Innungen werden maßgeblich im nationalen
Gesetzgebungsverfahren entschieden. Hier wird der ZDK sich auf nationaler Ebene weiterhin mit
Nachdruck dafür einsetzen, dass:
- unsere qualifizierten Betriebe weiterhin die Bewertung von Fahrzeugen durchführen können
- keine zusätzlichen bürokratischen Parallelstrukturen entstehen
- Kosten nicht auf Handel und Werkstätten verlagert werden
- bewährte Strukturen der Anerkennung qualifizierter Betriebe Kfz-Gewerbes erhalten bleiben.
Die ELV-Verordnung bietet große Chancen – für Ressourcenschutz, Wertschöpfung und neue
Geschäftsfelder. Jetzt gilt es, diese Chancen aktiv zu gestalten. Das Kfz-Gewerbe steht bereit,
Verantwortung zu übernehmen und die Transformation konstruktiv zu begleiten. Den
Verordnungsentwurf finden Sie beigefügt.
Wir halten Sie über die nächsten Schritte zur nationalen Umsetzung auf dem Laufenden.