Unternehmen, die online Kauf- und/oder Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern abschließen, müssen ab dem 19. Juni 2026 auf der für den Vertragsschluss genutzten Webseite (oder App) einen Widerrufsbutton für Verbraucher implementieren. Aus diesem Grunde müssen auch die von Unternehmern genutzten Widerrufsbelehrungen zum 19. Juni 2026 angepasst werden.

Pflicht zur Implementierung eines Widerrufsbuttons

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