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Hochvolt (HV) – Fachkundige Person (FHV) für Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand – Stufe 2S
Lt. DGUV Information 209-093 ist vor Beginn der Maßnahme sicherzustellen, dass die zu qualifizierende Person folgende Voraussetzungen erfüllt:
- mindestens 18 Jahre alt
- Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker und Kfz-Mechatroniker mit dem Ausbildungsschluss nach 1973
- Land- und Baumaschinenmechatroniker
- Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker bzw. Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik sowie Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker in den Fachrichtungen Karosserieinstandhaltungstechnik, Karosserie- und Fahrzeugbautechnik mit Ausbildungsabschluss nach 2002
- Personen die eine entsprechende Zusatzausbildung als Kfz-Servicetechniker bzw. Kfz-Meister nachweisen können
- Studium der Fachrichtung Fahrzeugtechnik
Für die Teilnahme an der Schulung ist ein Nachweis der o.g. Voraussetzungen nicht erforderlich. Die Überprüfung und Sicherstellung, dass nur ausreichend qualifizierte Beschäftigte Arbeiten an HV-Systemen durchführen, obliegt der unternehmerischen Verantwortung.
Kosten: 495,00 Euro