Meinungsverschiedenheiten?
Die Schiedskommission der Kfz-Innung Sachsen West/Chemnitz sorgt für Ihr Recht. Erfahren Sie, wie die Schiedskommission arbeitet.
Die Schiedskommission der Kfz-Innung Sachsen West/Chemnitz sorgt für Ihr Recht. Erfahren Sie, wie die Schiedskommission arbeitet.
Schiedsstellen sind eine für den Verbraucher kostenlose Einrichtung im Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe. Werkstattkunden, die mit den erbrachten Leistungen des Kfz-Betriebes nicht zufrieden sind, können sich an die Schiedsstellen wenden, wenn der Betrieb Mitglied der Innung ist.
Alle Meinungsverschiedenheiten aus den Reparaturaufträgen, zum Beispiel Unklarheiten bezüglich der Rechnungshöhe. Differenzen entstehen auch, wenn nicht im Auftrag gegebene Arbeiten durchgeführt bzw. erforderliche Arbeiten gar nicht oder unsachgemäß erledigt wurden. Beschwerdegründe beim Gebrauchtwagenkauf beziehen sich zumeist auf technische Mängel, nicht angegebene Unfallschäden sowie falsche Gesamtlaufleistungsangaben. Der Kaufpreis eines Gebrauchtwagens ist jedoch von einer Schiedsstellenanhörung ausgeschlossen.
Für den Mitgliedsbetrieb ist der Schlichtungsspruch bindend. Dem Kunden steht natürlich nach wie vor der Gerichtsweg offen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass in den überwiegenden Fällen eine außergerichtliche Lösung gefunden werden kann.
Vorraussetzung ist, dass der Betrieb Mitglied der Kfz-Innung ist; erkennbar am weiß-blauen Meisterschild. Gebrauchtwagenkäufer können sich an die Schlichtungskommission wenden, sofern sie ihr Fahrzeug bei einem Betrieb gekauft haben, der mit dem Meisterschild und dem Zusatzzeichen „Gebrauchtwagen mit Qualität und Sicherheit“ einen hohen Qualitätsstandard verdeutlicht.
Geschäftsstelle und Schulungszentrum:
KFZ-Innung Sachsen West / Chemnitz
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Südstraße 6 / 09648 Altmittweida
Telefon: 03727 92228
E-Mail:
info@kfz-sachsen-west.de