Arbeitsschutz in KFZ-Betrieben

Arbeitsschutz ist Gesundheit und Sicherheit. Im Arbeitssicherheitsgesetz § 5 ist geregelt, dass der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen hat, um die in § 6 (ASiG) genannten Aufgaben ihm zu übertragen. Die KFZ-Innung Sachsen West/Chemnitz bietet Ihnen die Leistung zur sicherheitstechnischen Unternehmensbetreuung an. Fordern Sie jetzt ihr unverbindliches Angebot an.

Die Verordnung zur medizinischen Vorsorge finden Sie unter: www.vdbw.de 

Ihr Ansprechpartner:
Thomas Eisenschmidt
Tel.: 0155 63584618

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