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Sachkundeschulung Klimaanlagen nach § 5 Absatz 1 Nr. 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

14. August

Nach § 5 Absatz 1 Nr. 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung müssen alle Personen, die an KraftfahrzeugKlimaanlagen Wartungs- beziehungsweise Reparaturarbeiten, Dichtheitskontrollen und Rückgewinnung durchführen, einen Sachkundenachweis erwerben. Die Mindestanforderungen an die Sachkundeschulung sind in der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 beschrieben.

Lehrgangsinhalte:

  • Physikalische und technische Grundlagen
  • Funktion und Aufbau der Klimaanlagen Kältemittel, Kreislauf und Regelverhalten Klimaanlagenelektronik und -steuerung
  • Evakuieren und Befüllen der Klimaanlage
  • Fehlersuche, Wartung und Service
  • Gesetze und Vorschriften
  • Abschlussprüfung

Zielgruppe / Voraussetzungen:

Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem kraftfahrzeugtechnischen Beruf.

Für die Teilnahme an der Schulung ist ein Nachweis der o.g. Voraussetzungen nicht erforderlich. Die Überprüfung und Sicherstellung, dass nur ausreichend qualifizierte Beschäftigte geschult werden, obliegt der unternehmerischen Verantwortung.

Kosten: 230,00 Euro

 

Anmeldung


Details

Veranstaltungsort

  • KFZ-Innung Sachsen West / Chemnitz
  • Südstraße 6
    Altmittweida, 09648 Germany
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  • Telefon 03727 92228

Veranstalter

  • KFZ-Innung Sachsen West / Chemnitz
  • Telefon 03727 92228