Sachkundeschulung Klimaanlagen nach § 5 Absatz 1 Nr. 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Nach § 5 Absatz 1 Nr. 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung müssen alle Personen, die an KraftfahrzeugKlimaanlagen Wartungs- beziehungsweise Reparaturarbeiten, Dichtheitskontrollen und Rückgewinnung durchführen, einen Sachkundenachweis erwerben. Die Mindestanforderungen an die Sachkundeschulung sind in der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 beschrieben.
Lehrgangsinhalte:
- Physikalische und technische Grundlagen
- Funktion und Aufbau der Klimaanlagen Kältemittel, Kreislauf und Regelverhalten Klimaanlagenelektronik und -steuerung
- Evakuieren und Befüllen der Klimaanlage
- Fehlersuche, Wartung und Service
- Gesetze und Vorschriften
- Abschlussprüfung
Zielgruppe / Voraussetzungen:
Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem kraftfahrzeugtechnischen Beruf.
Für die Teilnahme an der Schulung ist ein Nachweis der o.g. Voraussetzungen nicht erforderlich. Die Überprüfung und Sicherstellung, dass nur ausreichend qualifizierte Beschäftigte geschult werden, obliegt der unternehmerischen Verantwortung.
Kosten: 230,00 Euro